Im Teil 1 sind wir auf die Bedeutung von Instagram eingegangen, im Teil 2 haben wir uns damit beschäftigt, wie man sich auf Instagram anmeldet und seine Freunde findet.

Hier im Teil 3 geht es nun darum, wie ihr selbst aktiv werdet, selbst Fotos und Videos veröffentlicht.

Fotogalerien veröffentlichen

Das ist ja das klassische Herzstück von Instagram: Fotos mit seinen Freunden teilen. Am einfachsten geht das natürlich am Smartphone, das gleichzeitig ein ausgezeichneter Fotoapparat ist. Instagram ist ja grundsätzlich ein vor allem mobiler Dienst. Und über das Handy kann man am besten seine Freunde informieren. Eher zurückhaltend wäre ich bei

  • nackter Haut (insbesondere bei Kindern ein No-Go)
  • Fotos, die andere Menschen in negativen Ausnahmezuständen (Alkohol, Blut, etc.) zeigen. Normale Hochzeitsbilder zähle ich da nicht dazu.

Einfach vor der Veröffentlichung kurz überlegen: „Was würden meine Eltern, Kinder, Vorgesetzten, Priester, etc. von dem Abgebildeten halten?“ Und dann einfach trotzdem veröffentlichen? Nein! Ihr könntet es mal bedauern und es könnte auch juristische Konsequenzen haben.

Recht am eigenen Bild

Jede/r Österreicher/in kann selbst entscheiden, welche Bilder von ihm/ihr veröffentlicht werden. Ausnahmen gibt es nur für Personen von öffentlichem Interesse (Politiker, Stars). Aber auch die werden sich nicht jedes „Mörder-“ bzw. Intim-Foto gefallen lassen. Und das kann wirklich ins Geld gehen.

Also lieber

  • vorher fragen, ob man das Foto veröffentlichen kann (auch nur wenige Zuseher gelten schon als „Öffentlichkeit“)
  • bei einem Einwand aber SOFORT das Bild im Internet löschen (vorher noch ein Beweis(-Bildschirm-)Foto schießen). Nicht diskutieren, für den Abgebildeten spricht das „Recht auf das eigene Bild“ – das gilt es unbedingt zu respektieren.
  • Da hilft euch auch keine vorher gegebene schriftliche Erlaubnis z. B. Fotos von der Veranstaltung zeigen zu dürfen. In dem Moment, wo der/die Betroffene am Bild erkennbar ist, würde ich das Bild – auf deren Wunsch hin – entweder löschen oder das eine Gesicht „verpixeln”.

Im nächsten Beitrag, Teil 4, geht es um Videos auf Instagram.